Marktordnung

  • Standaufbau:   ab 8:00 Uhr

 

  • Standgebühren:    
  • 20,00 €  pauschal bis 2 lfd. Meter
  • 9,00 €    je weitere lfd. Meter 

 

  • Standplatz mit Auto nur ab 3 m Standlänge möglich

 

  • Gemäß § 3 des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage ist an Sonn- und staatlichen Feiertagen der Verkauf nur in der Zeit von 11:00 h bis 17:00 h gestattet

 

  • Bei Verweigerung des Standgeldes wird vom gesetzlichen Vermieterpfandrecht Gebrauch gemacht

 

  • Die Standgebühren beinhalten keine Abfallbeseitigung durch den Veranstalter

 

  • Der Verkauf von Neuware ist grundsätzlich nicht gestattet

 

  • Der gewerbliche Verkauf ist genehmigungspflichtig

 

  • Lebensmittel (Imbisse) sind nur bei Vorlage der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und nach Abschluss eines Vertrages mit dem Veranstalter zum Verkauf zugelassen

 

  • Der Verkauf von jugendgefährdenden Schriften (indizierte Filme und Spiele, pornografische Literatur, usw.), Waren, die unter das Artenschutz- und Waffengesetz fallen sowie lebender Tiere sind absolut untersagt

 

  • Bei Nichtbeachtung der Flohmarkt-Ordnung kann im Einzelfall ein Verwarnungsgeld von bis zu 250,00 € erhoben werden, im Wiederholungsfall ist mit einem endgültigen Marktverbot zu rechnen!